Was spricht für eine Kindertaufe?
Die Geburt eines Kindes ist ein Geschenk Gottes. Eltern antworten darauf, indem sie ihr Kind taufen lassen. Mit der Taufe wird der Täufling in die Gemeinschaft der Christinnen und Christen aufgenommen.
Gott spricht den kleinen Kindern in der Taufe seine Liebe und seinen Segen zu. Ganz unabhängig davon, wie diese sich verhalten. Eltern und Paten haben die besondere Aufgabe, stellvertretend für die Kinder den Glauben zu bezeugen. Sie erzählen ihnen von ihrem eigenen christlichen Glauben, aber auch von ihren Zweifeln. Mit der Konfirmation bekräftigen die Jugendlichen später selbst ihr Ja zum Glauben an Jesus Christus.
In welchem Alter sollte ein Kind getauft werden?
Die meisten Kinder werden im ersten Lebensjahr getauft. Aber auch eine spätere Taufe ist möglich. Dann kann Ihr Kind schon bewusster wahrnehmen, was geschieht.
Welche Unterlagen brauchen wir für die Taufe unseres Kindes?
Bitte wenden Sie sich als erstes an Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer, um einen Termin für das Taufvorgespräch und die Taufe selbst zu vereinbaren. Bringen Sie zum Taufgespräch auf jeden Fall die Geburtsurkunde des Kindes und Ihre Personalausweise mit. Wenn Sie als Eltern ein Familienstammbuch haben, bringen Sie es bitte ebenfalls mit.
Wer kann Pate oder Patin werden?
Alle, die Mitglied der evangelischen Kirche, konfirmiert und mindestens 14 Jahre alt sind, können Paten werden. Angehörige anderer christlicher Kirchen können das meist auch, sofern diese Kirchen die Magdeburger Erklärung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe unterzeichnet haben. Dazu zählen neben der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche auch viele orthodoxe, altorientalische und andere evangelische Kirchen. Um sicher zu gehen, besprechen Sie Ihre Patenwünsche in jedem Fall mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin, der oder die das Kind taufen soll.
Wer nicht getauft ist, keiner christlichen Kirche angehört oder ausgetreten ist, kann nicht Taufpate werden.
Welche Unterlagen brauchen Paten oder Patinnen?
In der Regel benötigen die Paten oder Patinnen eine Patenbescheinigung. Sie dokumentiert, dass die Person, auf deren Namen die Bescheinigung ausgestellt ist, das Patenamt übernehmen darf. Sie ist im Gemeindebüro der Kirchengemeinde erhältlich, zu der der Pate oder die Patin gehört. Bei der Taufe Ihres Patenkindes erhalten die Paten in der Regel von der Kirche eine Patenurkunde.
Wie viele Paten sind nötig? Geht es auch ohne?
In der Regel ist für die Taufe eines Kindes mindestens eine Patin oder ein Pate erforderlich. Meist wählen Eltern zwei Paten für ihr Kind. Wenn Sie keine geeigneten Personen benennen können, wird die Pfarrerin oder der Pfarrer Sie bei der Suche unterstützen. Manchmal stellen sich auch aktive Gemeindemitglieder als Paten zur Verfügung.
In einzelnen Landeskirchen ist eine Taufe ausnahmsweise auch ohne Paten möglich. Dann versprechen die Eltern, für die christliche Erziehung des Kindes zu sorgen. Im Hinblick auf die christliche Erziehung und die lebenslange Begleitung sollten Sie jedoch auf die Hinzuziehung von Paten nicht einfach verzichten.
Wir möchten unser Kind taufen lassen. Können wir gleichzeitig kirchlich heiraten?
Ja. Viele Pfarrerinnen und Pfarrern nennen einen solchen Gottesdienst kurz „Traufe“: Trauung und Taufe in einem. Dafür gibt es sogar besondere Gottesdienstformen. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.
Kann mein Kind zum Konfirmationsunterricht gehen, ohne getauft zu sein?
Ja, Ihr Kind kann gerne den Konfirmationsunterricht besuchen. Es wird dann während der Unterrichtszeit oder im Konfirmationsgottesdienst getauft. Die Konfirmation bestätigt und bekräftigt die Taufe. Diese Bestätigung ist zwar theologisch gesehen nicht mehr notwendig, da Ihr Kind ja schon selbst Ja zur Taufe gesagt hat. In der Praxis wird Ihr Kind nach der Taufe dennoch oft zusammen mit allen anderen Jugendlichen konfirmiert.
Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?
Für die Kirchenmitgliedschaft reicht die Taufe aus. Wer ein Patenamt übernehmen will, muss jedoch in der Regel konfirmiert sein. In der Konfirmationsgruppe können Jugendliche zusätzlich zusammen mit vielen Freundinnen und Freunden den christlichen Glauben verstehen lernen.
Kann man sein Kind taufen lassen, wenn beide Eltern nicht in der Kirche sind?
Ob die Taufe eines Kindes trotz fehlender Mitgliedschaft beider Elternteile möglich ist, entscheidet die zuständige Kirchengemeinde vor Ort. Fragen Sie dort nach. Die entsprechenden Regelungen sind in den einzelnen Landeskirchen unterschiedlich.
Kann ich mein Kind gegen den Willen des anderen Elternteils taufen lassen?
Wenn Sie als Mutter oder Vater das alleinige Sorgerecht haben, entscheiden Sie auch allein über die Taufe Ihres Kindes. Liegt das Sorgerecht gemeinsam bei beiden Elternteilen, muss bei allen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung gemeinsam entschieden werden. So ist es gesetzlich geregelt. Dazu gehört auch die Taufe. Ob und wann Ihr Kind getauft wird, dürfen beide Sorgeberechtigten also nur gemeinsam entscheiden.
Besteht kein Einvernehmen, können sich Eltern allein oder gemeinsam an eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle wenden. Oft hilft auch ein klärendes Gespräch mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin. Können sich die Eltern überhaupt nicht einigen, kann im Streitfall das Familiengericht angerufen werden.
Wie soll der Täufling während der Taufe gekleidet sein?
So bequem und dabei so festlich wie möglich. Viele Familien haben besondere Taufkleider, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Das ist eine schöne Tradition.
Wann endet das Patenamt?
In der evangelischen Kirche endet das Amt formal mit der Konfirmation. In der katholischen Kirche endet die Patenschaft nicht. Bei Kirchenaustritt ruht das Patenamt.
Kann ich Paten nachbenennen?
Das Patenamt ist an den Vollzug der Taufe gebunden. Eine Nachbenennung ist daher eigentlich nicht vorgesehen. Die Lebensrealität zeigt jedoch, dass solche Wünsche entstehen können. Manchmal verändert sich die Qualität der Verbundenheit mit der Patin oder dem Paten. Oder der Kontakt bricht ganz ab. Manchmal entwickeln sich Glaubensüberzeugungen in unterschiedliche Richtungen. Oder ein Pate stirbt.
Einzelne Landeskirchen ermöglichen daher die Nachbenennung von Paten, sofern wichtige Gründe vorliegen. Zentral ist in solchen Situationen stets der seelsorgerliche Aspekt. Sprechen Sie mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin, um eine gute Lösung im Interesse des oder der Getauften zu finden. Andere Menschen können Ihr getauftes Kind durchaus ab einem späteren Zeitpunkt begleiten, wenn Sie dies wünschen. Nicht jeder Fall kann und muss dabei aktenkundig werden. Sichtbar kann diese Begleitung beispielsweise durch eine Segenshandlung im Rahmen eines Tauferinnerungsgottesdienstes werden.
Kann ich eine Patenschaft niederlegen?
Auf eigenen Wunsch ist in einigen Landeskirchen die Entbindung vom Patenamt aus vertretbaren Gründen möglich. Bei einem Kirchenaustritt ruht das Amt. Das kann auch im Taufregister vermerkt werden. Am besten klären Sie Ihr Anliegen im Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer.
Kann ich jemanden vom Patenamt entbinden?
Nein, im Gegensatz zur Entbindung vom Patenamt auf eigenen Wunsch ist eine Streichung gegen den Willen des Paten oder der Patin nicht möglich. Suchen Sie im Konfliktfall das Gespräch, um Probleme gemeinsam zu lösen. Sie können Ihre Pfarrerin oder den Pfarrer zu einem klärenden Gespräch dazu bitten.
Was kostet die Taufe?
Grundsätzlich ist die Taufe kostenlos. Nur wenn Sie besonderen Blumenschmuck oder besondere musikalische Einlagen wünschen, entstehen Ihnen Kosten.
Ist eine Taufe auch in einer anderen Kirche möglich?
Soll die Taufe Ihres Kindes in einer anderen Gemeinde als der Heimatgemeinde stattfinden, benötigen Sie eine Zustimmungserklärung. Dieses Dimissoriale bekommen Sie von Ihrer Kirchengemeinde. Gründe dafür gibt es immer wieder: Die persönliche Verbundenheit mit der dortigen Pfarrerin oder dem Pfarrer. Vielleicht wohnen dort viele Angehörige, die bei der Taufe dabei sein möchten. Oder es besteht eine familiäre Tradition.
Bitte nehmen Sie gleichzeitig Kontakt zu der Kirchengemeinde auf, in der Ihr Kind getauft werden soll. Eventuell können in einer anderen Gemeinde Kosten für Küsterei und Kirchenmusik oder den Erhalt des Kirchengebäudes auf Sie zukommen.
Wer sorgt für den Schmuck der Kirche?
Oft sind die Kirchen mit Blumen geschmückt. Wenn Sie zusätzlichen Schmuck wünschen, sprechen Sie mit dem zuständigen Pfarrer oder der Pfarrerin. In den meisten Fällen ist dies möglich.
Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?
Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Im Mittelpunkt soll stets der Gottesdienst und nicht das Fotografieren stehen. Wo es erlaubt ist, sollte eine Person das Filmen oder Fotografieren übernehmen, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht meist die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst Bilder zu machen. Oft ist man dann auch entspannter.
Können wir selbst bestimmen, wofür im Taufgottesdienst die Kollekte gesammelt wird?
In vielen Gemeinden ist es möglich, über den Zweck der Geldsammlung im Gottesdienst mitzubestimmen. Etwa für die Arbeit mit Kindern in der Gemeinde oder für Organisationen, die Kindern helfen. Fragen Sie Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin.
Ist eine Segnung statt einer Taufe möglich?
Ja, jedoch ist die Segnung kein Taufersatz. Manchmal wollen Eltern ihren Kindern selbst die freie Entscheidung über die Taufe überlassen. Das kleine Kind wird dann in einer gottesdienstlichen Handlung gesegnet. Trotzdem ersetzt die Segnung nicht das Sakrament der Taufe und begründet nicht die Kirchenmitgliedschaft.
Weitere Informationen
https://www.evangelisch.de/rubriken/taufe
https://taufe.bayern-evangelisch.de